Gesetz zur Nutzung digitaler Dienste
(Digital Services Act)

Das Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld für Vermittlungsdienste aufzustellen, das Nutzer mit Produkten, Dienstleistungen und dem Inhalt Anderer verbindet, einschließlich Onlineplattformen.

Kontaktstelle nach Art. 11, 12 des Digital Services Acts für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und dem in Artikel 61 des Digital Services Acts genannten Gremium sowie für Nutzer der Dienste:
E-Mail Adresse: notices_dsa.team@siemens-healthineers.com 
Mitteilungen können auf englisch oder deutsch gemacht werden.

Gesetzlicher Vertreter nach Art. 13 des Digital Services Act:
Sofern Dienstleistungen in der Union angeboten werden, für die die Anbieter der Vermittlungsdienste keine Niederlassung in der Union haben, fungiert folgende juristische oder natürliche Person als gesetzlicher Vertreter in einem der Mitgliedstaaten, in dem sie ihre Dienste anbietet:

Siemens Healthineers AG
Siemensstr. 3
91301 Forchheim
Germany

E-Mail Adresse: notices_dsa.team@siemens-healthineers.com

Meldungen nach Art. 16 des Digital Services Acts:
E-Mail Adresse für Personen oder Einrichtungen zur Meldung an Siemens Healthineers von Einzelinformationen in ihren Diensten, die die betreffende Person oder Einrichtung als rechtswidrige Inhalte ansieht:
E-Mail Adresse: notices_dsa.team@siemens-healthineers.com 

Vorschlag für Meldungen (optional) nach Art. 16 des Digital Services Acts:
PDF

Beschwerden nach Art. 20 des Digital Services Acts:
E-Mail Adresse zur Einreichung von Beschwerden durch Nutzer, einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen gegen die Entscheidung von Siemens Healthineers als Anbieters einer Online-Plattform, die damit begründet worden ist, dass die von den Nutzern bereitgestellten Informationen rechtswidrige Inhalte darstellen oder mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform unvereinbar sind:
E-Mail Adresse: dsa_complaints.team@siemens-healthineers.com 

Vorschlag für Beschwerden (optional) nach Art. 20 des Digital Services Acts:
PDF

Außergerichtliche Streitbeilegung:
Nach Art. 21 des Digital Services Acts haben Nutzer, einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen, die von den in Art. 20 Abs. 1 genannten Entscheidungen betroffen sind, das Recht zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des in dem Artikel 21 genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine gemäß des vorliegenden Artikels 20 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen.

Informationen über die "durchschnittlichen monatlichen Nutzer" aller Siemens Healthineers Online-Plattformen:
Nach Artikel 24 (2) des Digital Services Acts sind Online-Plattformen verpflichtet, bis zum 17. Februar 2023 und danach mindestens alle sechs Monate "Informationen über die durchschnittlichen monatlichen aktiven Nutzer des Dienstes" in der EU zu veröffentlichen. Dies dient der Feststellung, ob eine Online-Plattform eine "sehr große Online-Plattform" (VLOP) im Sinne des Digital Services Acts ist, d. h. eine Plattform, die durchschnittlich mindestens 45 Millionen Nutzer pro Monat in der EU erreicht (was 10 % der EU-Bevölkerung entspricht). Für VLOPs gelten aufgrund ihrer Rolle bei der Verbreitung von Inhalten in der gesamten EU zusätzliche Anforderungen.

Auf der Grundlage des Sechsmonatszeitraums von August 2023 bis Januar 2024 lag die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer jeder Siemens Healthineers Online-Plattform in der EU deutlich unter der Schwelle von 45 Millionen.

Da die Europäische Kommission zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen noch keine delegierten Rechtsakte (wie in Artikel 24 (2) des Digital Services Acts erwähnt) zur Methodik der Berechnung der Anzahl der monatlich aktiven Nutzer erlassen hat, haben wir unsere Berechnung nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der aktuellen Informationen, die der DSA zur Verfügung stellt, sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verpflichtung zur Veröffentlichung der Nutzerzahlen zum 1. Februar 2024 durchgeführt. Wir werden die Zahl der durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer aller Siemens Healthineers Online-Plattformen in der EU weiterhin beobachten und aktualisierte Informationen gemäß Artikel 24 (2) des Digital Services Acts veröffentlichen.