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Siemens Healthineers Aufsichtsrat
Siemens Healthineers Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder
Ergänzende Informationen
Der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG umfasst 10 Mitglieder. Die Amtsperioden der in 2020 (Herr Dr. Busch) bzw. 2021 (Herr Schatz) ernannten Aufsichtsratsmitglieder enden grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 bzw. 2026. Um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können und die stufenweise Bildung eines Aufsichtsrats mit gestaffelten Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder („Staggered Board“) voranzutreiben umfasst die Amtszeit der auf der Hauptversammlung 2023 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder nicht für alle Aufsichtsratsmitglieder die regelmäßige Amtszeit von fünf Jahre. Für Frau Veronika Bienert, Frau Dr. Marion Helmes, Herrn Dr. Peter Körte und Herrn Karl-Heinz Streibich enden die Amtsperioden grundsätzlich ebenfalls mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026. Die Amtsperiode von Herrn Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Frau Sarena Lin, Frau Dr. Nathalie von Siemens sowie Herrn Dow Wilson endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Besetzung der unterschiedlichen ständigen Ausschüsse (Committees) des Aufsichtsrates.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter und zwei weiteren vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern. Es unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und behandelt die Vorstandsverträge. Es entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen.
Mitglieder des Präsidiums:
Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitzender)
Dr. Peter Körte
Karl-Heinz Streibich
Dr. Nathalie von SiemensPrüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören drei vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied das über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens Healthineers AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die vom Vorstand aufgestellten Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte zu erörtern. Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, insbesondere bezogen auf die Finanzberichterstattung, sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses:
Dr. Marion Helmes (Vorsitzende)
Veronika Bienert
Prof. Dr. Ralf P. ThomasStrategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende sowie fünf vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder angehören, hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsstrategie des Unternehmens zu erörtern und die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen sowie über Geschäfte und Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 lit b) der Geschäftsordnung des Vorstands vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 300 Mio. € liegt.
Mitglieder des Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss:
Dr. Roland Busch (Vorsitzender)
Dr. Peter Körte
Peer M. Schatz
Karl-Heinz Streibich
Prof. Dr. Ralf P. Thomas
Dow R. WilsonVergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren vom Aufsichtsrat gewählten Mitgliedern. Er unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Festlegung und Festsetzung der Zielvorgaben von Vorstandsmitgliedern und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie die Erstellung des Vergütungsberichts. Er bereitet Beschlüsse über das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsreit einschließlich dessen Umsetzung und Überprüfung vor.
Mitglieder des Vergütungsausschusses:
Peer M. Schatz (Vorsitzender)
Sarena Lin
Karl-Heinz Streibich
Prof. Dr. Ralf P. ThomasNominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern. Der Nominierungsausschuss schlägt der Hauptversammlung geeignete Kandidaten für neue Aufsichtsratsmitglieder vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen sowie deren Vorsitzenden.
Mitglieder des Nominierungsausschusses:
Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitzender)
Dr. Roland Busch
Peer M. Schatz
Dow R. WilsonAusschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen
Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen besteht aus vier vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern. Der Ausschuss ist mehrheitlich aus Mitgliedern zusammengesetzt, zu denen auch die Ausschussvorsitzende gehört, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Der Ausschuss beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne der §§ 107 und 111a bis 111c AktG. Die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen geht im vorgenannten Anwendungsbereich der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor.
Mitglieder des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen:
Dr. Marion Helmes (Vorsitzende)
Sarena Lin
Karl-Heinz Streibich
Dow R. Wilson
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder