Vergütung der Vorstandsmitglieder der Siemens Healthineers AG

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Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Siemens Healthineers AG beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 12. Februar 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehrheit von 98,91% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.


Nachfolgend ist ein Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder dargestellt. Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder“. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.


Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie hier.