Reform der Krankenhäuser

Wir sind Ihr Partner beim KHVVG und TransformationsfondsReform der Krankenhauslandschaft

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland umfassend reformieren. Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu steigern sowie eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten weiterhin zu gewährleisten. Weiterhin soll mehr Effizienz in der Krankenhausversorgung geschaffen sowie die Entbürokratisierung vorangebracht werden. 

Zur Erreichung der genannten Ziele wird die Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend umstrukturiert. Dazu investieren Bund und Länder in den kommenden zehn Jahren gemeinsam bis zu 50 Milliarden Euro. Für die Modernisierung der Krankenhauslandschaft wird das Finanzsystem schrittweise umgestellt. Der Prozess soll ab 2030 voll wirksam sein.

Zentrale Maßnahmen

Die nach Reduktion durch das KHAG eingeführten 61 Leistungsgruppen sollen die verschiedenen Behandlungsarten bündeln. Für jede Gruppe gelten bundeseinheitliche Qualitätskriterien, die die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität definieren. Ziel ist, die Leistungen in spezialisierten Krankenhäusern zu konzentrieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das soll die Qualität und nicht mehr die Quantität der Behandlungen in den Vordergrund rücken.

Die stationäre Vorhaltevergütung wird künftig vorrangig über Vorhaltepauschalen anstelle von Fallpauschalen finanziert. Sie werden bereits für das Vorhalten bestimmter Leistungen gezahlt und sollen 60 Prozent der Einnahmen ausmachen. Ziel ist es insbesondere den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser zu reduzieren. Die Höhe der Vorhaltevergütung richtet sich nach der zugeordneten Leistungsgruppe der Einrichtung. Nur wenn das Haus die dazugehörigen Qualitätsstandards erfüllt, erhält es die Pauschalen.
Das KHVVG rückt auch die sektorübergreifende Versorgung weiter in den Fokus. Die Level 1i-Krankenhäuser bieten zukünftig sowohl stationäre Krankenhausbehandlungen als auch ambulante und pflegerische Leistungen an. Damit kombinieren sie interdisziplinäre und interprofessionelle Leistungen miteinander. Ziel ist es eine wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen.

Zur Umsetzung der ambitionierten Krankenhausreform wird ein Transformationsfonds eingerichtet. Ab 2026 werden für 10 Jahre Fördermittel in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund (29 Mrd. Euro) und die Länder (21 Mrd. Euro). In der sogenannten Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) werden acht Fördertatbestände konkretisiert. Als Siemens Healthineers unterstützen wir alle Kliniken von der Konzeptionierung der Fördervorhaben bis hin zur Nachweisführung für eine erfolgreiche Umsetzung der ambitionierten Reform.

Beratungsangebot

Die Fördermittel werden voraussichtlich nicht für alle Maßnahmen bzw. Anträge ausreichen. Eine zeitige Beantragung und Umsetzung von Projekten kann die Chance auf einen Wettbewerbsvorteil erhöhen.

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Wie wir Sie bei der Realisierung des KHVVG unterstützen:

KHVVG Konzeptionierung

Projekte & Förderpotenziale identifizieren

Konzeptionierung

  • Umfeld-/Potentialanalyse
  • Analyse der Qualitätskriterien und Anforderungen
  • Zuordnung Vorhaben zu Fördertatbeständen
  • Konzeptentwicklung
KHVVG Antragstellung

Entlastung bei bürokratischen Aufwänden

Antragsstellung

  • Argumentation der Förderfähigkeit
  • Aufstellung eines Finanzierungsplans
  • Erstellung eines Zeitplans
  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen
KHVVG Umsetzungsbegleitung

Operative Umsetzungsunterstützung

Umsetzungsbegleitung

  • Projekt- / Changemanagement
  • Prozessoptimierung
  • Layout-Planung & Workflow Simulation
  • Patientenpfade und digitale Lösungen definieren & implementieren


KHVVG Nachweisfuehrung

Fördermittel langfristig sichern

Nachweisführung

  • Erstellung von fristgerechten Verwendungsnachweisen (Nachweis spätestens 20 Monate nach Projektabschluss)


Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne bei der Beantragung der KHVVG-Fördergelder und Umsetzung Ihrer Projekte!

Dr. Alexander Schellinger

Dr. Alexander Schellinger

Leitung CWE Consulting

+49 173 1536446

Dr. Anja Irene Krumm

Dr. Anja Irene Krumm

Leitung CWE Consulting Operations

+49 173 5661698

Fördertatbestände der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) / Unser Portfolio

Häufige Fragen1

Grundlagen des Transformationsfonds

Der Transformationsfonds ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung zur Umsetzung der Krankenhausreform. Die Mittel werden jeweils von Bund und den Ländern in der folgenden Aufteilung getragen:

  • 2026–2029: Bund übernimmt 70 % (ca. 3,5 Mrd. €/Jahr), Länder 30 % (ca. 1,5 Mrd. €/Jahr)
  • Ab 2030: Bund und Länder je 50 % (je 2,5 Mrd. €/Jahr)
  • Für jedes geförderte Vorhaben müssen Länder mindestens 50 % der Gesamtkosten tragen
  • Nicht abgerufene Mittel können in Folgejahre übertragen werden

Quelle: KHTFV, BVMed Infoblatt August 2025

  • Konzentration und Qualitätssteigerung der stationären Versorgung
  • Abbau von Überkapazitäten und Doppelstrukturen
  • Förderung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle
  • Digitalisierung und telemedizinische Vernetzung
  • Stärkung spezialisierter Zentren

Antragstellung – Prozess & Fristen

Ausschließlich die Bundesländer stellen Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Krankenhausträger können nicht direkt beim Bund beantragen.
  • Schritt 1: Krankenhaus meldet Vorhaben bei der zuständigen Landesbehörde an. Hier sind landesspezifische Vorgaben zu beachten.
  • Schritt 2: Landesbehörde prüft Förderfähigkeit und Zweckmäßigkeit
  • Schritt 3: Land stellt Sammelantrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Schritt 4: BAS bewilligt und zahlt Mittel an das Land aus
  • Schritt 5: Land leitet Mittel per Bescheid an den Krankenhausträger weiter
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit Bezug zum Fördertatbestand
  • Finanzierungsplan mit Kostenstruktur (bei Baumaßnahmen: DIN 276)
  • Nachweise der Kofinanzierung durch das Land
  • Begründung der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit
  • Nachweis, dass Vorhabenbeginn nach dem 1. Juli 2025 liegt

Die genauen Anforderungen variieren je Bundesland – landesspezifische Regelungen sind maßgeblich. Einige Länder (z.B. NRW) haben für 2025/2026 bereits ausreichend Anträge vorliegen.

  • Mit Beschluss des KHAG ergibt sich im Sinne der Antragsstellung eine deutliche Erleichterung: Anträge können nun ganzjährig gestellt und bewilligt werden.
  • Vorhaben dürfen erst nach dem 1. Juli 2025 begonnen haben
Als Beginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags. Planungen und Baugrunduntersuchungen gelten bei Baumaßnahmen nicht als förderschädlicher Beginn.

Leistungsgruppen & Qualitätskriterien

Leistungsgruppen sind bundeseinheitlich definierte medizinische Leistungsbereiche, die Krankenhäusern basierend auf Qualitätskriterien und Mindestanforderungen durch die Landesbehörden zugewiesen werden. Sie bestimmen das erlaubte Leistungsspektrum und die Vergütung einer Klinik.

Folgende Qualitätskriterien sind zu erfüllen:

  • Strukturvorgaben: Personelle und apparative Mindestausstattung
  • Mindestmengen: Jährlich notwendige Fallzahlen pro Eingriff
  • Erfahrungswerte: Nachweis der medizinischen Expertise
  • Erreichbarkeit: Festgelegte Fachdisziplinen müssen 24/7 verfügbar sein
Alle zugelassenen Plankrankenhäuser sollen bis Ende 2026 ihre Leistungsgruppen zugewiesen bekommen haben. Die Jahre 2025–2026 gelten als budgetneutrale Vorbereitungsphase.
Leistungsgruppen und Transformationsfonds greifen direkt ineinander: Leistungsgruppen definieren, welche Leistungen wo in welcher Qualität erbracht werden dürfen, und der Transformationsfonds finanziert genau die strukturellen Umbauten, die nötige sind, um diese Leistungsgruppen regional sinnvoll zu verteilen und zu erfüllen.

Medizintechnik & Investitionsgüter

Ja – explizit. §3 KHTFV nennt wörtlich: 

„(…) Förderfähig sind auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik (…)“

Medizintechnik ist damit integraler Bestandteil förderfähiger Vorhaben, sofern sie im direkten Kontext eines der acht Fördertatbestände eingesetzt wird.

  • Modernisierung bildgebender Systeme (z.B. CT, MRT) zur Erfüllung von Leistungsgruppen-Qualitätskriterien (FTB 1 und 5)
  • Digitale OP-Infrastruktur und robotergestützte Systeme (insb. FTB 3)
  • Telemedizinische Geräte und Vernetzungslösungen (FTB 3)
  • Monitoring- und Intensivausstattung bei Konzentration von Kapazitäten (FTB 1)
  • Laborausrüstung für spezialisierte Zentren (FTB 4)
  • Notfallmedizinische Ausstattung (FTB 6)
  • Die Investition muss zwingend einem der 8 Fördertatbestände zugeordnet werden können, und damit zwingend eine Strukturveränderung nachweisen
  • Sie muss für das Vorhaben notwendig und verhältnismäßig sein
  • Beginn nach dem 1. Juli 2025 (kein Vertragsabschluss davor)
  • Kofinanzierung durch das Land von mindestens 50 % ist nachzuweisen

Wie Siemens Healthineers unterstützt

Siemens Healthineers unterstützt Krankenhäuser als strategischer Partner entlang des gesamten Transformationsprozesses – von der Bedarfsanalyse und Antragsvorbereitung über die Implementierung moderner Medizintechnik und digitaler Lösungen bis hin zur klinischen Prozessoptimierung und Reorganisation.

In der Vorbereitung umfasst dies:

  • Analyse des Ist-Zustands und Ableitung relevanter Fördertatbestände
  • Verknüpfung geplanter Technologieinvestitionen mit den Leistungsgruppen-Qualitätskriterien
  • Entwicklung einer Argumentation für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Investitionen
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Nutzennachweisen
  • Unterstützung bei der Beschreibung der Maßnahmen für die Antragsdokumentation
  • FTB 1 + 5 (Konzentration / Verbünde): Bildgebung, OP-Systeme, Laborlösungen zur Standardisierung
  • FTB 2 (Sektorenübergreifend): Digitale Patientenpfade, ambulante Diagnostik
  • FTB 3 (Telemedizin): Ferndiagnose-Lösungen, teleradiologische Plattformen
  • FTB 4 (Spezialzentren): Hochspezialisierte Bildgebung, Onkologie-Lösungen
  • FTB 6 (Notfall): Notaufnahme-Management, Point-of-Care-Diagnostik
  • Qualitätssteigerung: Messbare Verbesserung klinischer Ergebnisse
  • Prozessoptimierung: Effizientere Abläufe, kürzere Durchlaufzeiten
  • Personalentlastung: Automatisierung repetitiver Aufgaben
  • Leistungsgruppenkonformität: Apparative Erfüllung von Mindestanforderungen
  • Interoperabilität: Vernetzung von Standorten und Sektoren
  • Frühzeitige Einbindung – idealerweise vor Einreichung bei der Landesbehörde
  • Klärung, welche Fördertatbestände das Haus anstrebt
  • Dokumentation der strategischen Notwendigkeit für jede Technologieinvestition
  • Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium / der Bewilligungsbehörde des Landes

Siemens Healthineers Consulting begleitet Häuser in diesem Prozess und kann bei der Erstellung der fachlichen Unterlagen unterstützen.

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